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Geschrieben von Frank Pfabigan am Di., 21.11.2017 - 17:55

Wissenswertes über Verpackungsgruppen von DE-PACK

Minimalrisiko für Transfers durch standardisierte Gruppenreisen.
Drei geprüfte Verpackungsgruppen sichern normale bis gefährliche Güter!

Menschen, Tiere und die Umwelt dürfen beim Transport von Gütern nicht geschädigt werden. Je gefährlicher ein Gut ist, desto verlässlicher muss die jeweilige Verpackung schützen und die Beförderung sichern. So wurden drei Verpackungsgruppen formuliert, denen Güter nach dem Grad der Gefahr zugeordnet sind: Stoffe mit hoher Gefahr zählen zur Verpackungsgruppe I, Stoffe mit mittlerer Gefahr finden sich in Verpackungsgruppe II - und Stoffe mit geringer Gefahr sind in Verpackungsgruppe III aufgeführt.

Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungsvorgaben und Codes der unterschiedlichen Verpackungsgruppen sowie unsere Verpackungslösungen für Ihre Produkte

Wer Güter befördert, muss dabei besondere Sorgfalt walten lassen, fordert der Gesetzgeber: Für Gefahrgüter dürfen folglich ausschließlich geprüfte und von den zuständigen Behörden zugelassene Verpackungen verwenden werden. Weil beispielsweise auch entzündbare Flüssigkeiten wie Ethanol oder flüssiger Stickstoff transportiert werden müssen, bis hin zu radioaktiven Substanzen (etwa für medizinische Zwecke) oder ätzenden Laugen und Säuren, prüft die Zulassungsstelle (in Deutschland: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; abgekürzt "BAM") die Bauart von Gefahrgutverpackungen. Attestiert wird durch die Prüfung, dass die Verpackungen zum Beispiel dicht abschließen, vor allem aber die spezifischen Anforderungen für das jeweilige Gefahrgut erfüllen.

Die Codierung zur Simplifizierung der Supply Chain Prozesse

Um das Handling und die Kommunikation zwischen den Verpackungsherstellern und den Verwendern zu vereinfachen, sind Verpackungen entsprechend codiert. Der Verpackungscode gibt Auskunft darüber, ob und für welche speziellen Stoffgruppen eine ganz bestimmte Verpackung zugelassen ist. Der betreffende Code-Buchstabe (X, Y oder Z) findet sich in der Codierung an dritter Stelle.

Verpackungen, die mit einem "X" im Code gekennzeichnet sind, können besonders vielfältig genutzt werden. Sie sind für alle drei Verpackungsgruppen (I, II und III) zugelassen, Güter von geringer, mittlerer oder sogar hoher Gefahr können darin transportiert werden.

Verpackungen, deren Code ein "Y" enthält, dürfen für Stoffe mit geringer oder mittlerer Gefahr eingesetzt werden (Verpackungsgruppen II und III).

Verpackungen, die lediglich mit einem "Z" gekennzeichnet sind, erfüllen nur die Kriterien für den Transport von Gütern einer geringen Gefahr (Verpackungsgruppe III).

Ganz wichtig: Die Kennzeichnung auf der Verpackung sagt noch nichts darüber aus, ob diese Verpackung für einen speziellen Stoff genutzt werden kann. Die Codierung (X, Y und Z) verweist nur auf die geprüfte Bauart der Verpackung und besagt, dass die Vorschriften an diese Bauart erfüllt sind.

Sie haben gefährliche Stoffe zu transportieren?
DE-DangerPack bietet ein Verpackungs-Komplettpaket

DE-DangerPack bietet Verpackungslösungen, die speziell für gefährliche, explosive und giftige Güter entwickelt wurden, beispielsweise Kartonagen, Behälter und Beutel für Gefahrgut-Transporte, ergänzt um Gefahrgutpolstermaterial und -verschlussmaterial. Hochwertige Schaumstoffe und Partikelschaumstoffe stehen ebenso zur Verfügung, die teils auch flammwidrig ausgerüstet sind. Nicht zuletzt gibt es von DE-DangerPack auch Komplettverpackungen für Gefahrgüter aller Art, die den Transport sichern. Das breite und für zahlreiche Branchen optimierte Angebot von DE-PACK erweitern Experten ständig um neu entwickelte Gefahrgutverpackungen und passende Packhilfsmittel, wie sie beispielsweise in Medizin und Medizintechnik erfolgreich zum Einsatz kommen.

Feste Definitionen sichern das Verpacken - mit Weitblick

Neun Hauptklassen von gefährlichen Gütern, teils mit Unterklassen, sind definiert. Versender können in der Stoffliste des ADR (dem "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße")nachsehen, in welchem die die Hauptgefahren und Nebengefahren von Gütern zusammen mit den zugeordneten Verpackungsgruppen beschrieben sind.

Die im ADR beschriebenen Klassen gehen auf typische Merkmale von Gefahrgütern ein (Beispiele: Klasse 3 - entzündbare flüssige Stoffe wie Ethanol und Acetaldehyd (Ethanal); Klasse 8 - Stoffe mit ätzender Wirkung wie Säuren und Laugen); doch unterscheiden sich die Gefahrgüter in einer Klasse oft erheblich, weshalb ganz spezifische Verpackungen gefordert sind. In einer definierten Klasse können mehrere verschiedene Verpackungsgruppen (VG) vorkommen, immer abhängig vom jeweiligen Gut, das zu verpacken und zu befördern ist.

Jede Gefahrgutklasse umfasst sehr strenge Vorschriften an die erforderliche Verpackung.
Mit DE-Pack haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der diese Vorschriften kennt.
Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen eine optimale Verpackungslösung bieten, die alle Vorschriften erfüllt und zugleich wirtschaftlich ist.

Im ADR aufgeführt sind für jeden Stoff: die Verpackungsart, das Maximalvolumen der Aufnahme und / oder die höchste Masse der Verpackung. Als geeignet erweisen sich, je nach gefährlichem Gut und den Regeln für die betreffende Gefahrgutklasse, zum Beispiel: Kisten, Kanister, Feinstblechbehälter, Container, Holzfässer, Verpackungen aus Naturholz, spezielle Druckbehälter aus Metall, Großpackmittel oder Verpackungen, die unterschiedliche Werkstoffe kombinieren. Um eine schützende Innenverpackung kann eine zusätzlich sichernde Außenverpackung folgen.

Welche Sicherheitsvorschriften bei Verpackungen zu beachten sind, ist zudem abhängig vom jeweiligen Transportmittel. ADR-Bestimmungen gelten für die Beförderung auf der Straße. Der Transport mittels Eisenbahn, im Seeverkehr oder im Luftverkehr ist gesondert geregelt (RID - Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter; IMDG-Code - internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Schiffen zur See; IATA-DGR - internationale Gefahrgutvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter durch den weltweiten Luftverkehr / Dangerous Goods Regulations).

Unsere DE-Pack Experten beraten Sie gerne

DE-PACK empfiehlt Ihnen geeignete Lösungen für die Beförderung aus dem bewährten oder eigens für Sie entwickelten DE-DangerPack-Angebot.

Fragen Sie unsere Experten nach sicheren und regelkonformen Transportverpackungen, die Ihre Güter - den jeweiligen Zwecken gemäß - optimal sichern, stabilisieren und verträglich für Menschen, Tiere und die Umwelt verfügbar halten.